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Satzungsklausel zur Beitragshöhe entbehrlich

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags muss nicht in der Satzung geregelt werden, solange sich der Beitrag in einem wenigstens ungefähr abschätzbaren Rahmen bewegt.

BGH, Urteil vom 19. Juli 2010 - II ZR 23/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de