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Keine Ansprüche der Mitglieder gegen Vereinsregister

Mitglieder können eine Änderung der Eintragungen anregen, haben gegen das Vereinsregister aber keinen rechtlich durchsetzbaren Berichtigungsanspruch.

OLG Düsseldorf; Beschluss vom 10. Februar 2010 - 3 Wx 11/10


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de