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Einladung zur MV ohne Vorstandsbeschluss

Wenn die Satzung nur regelt, dass 'vom Vorstand' zur Mitgliederversammlung einzuladen ist, bedarf es keines Vorstandsbeschlusses, sondern nur der Einladung durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl.

OLG Hamburg, Urteil vom 27. August 2009 - 6 U 38/08


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de