Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Wenn die Satzung nur regelt, dass 'vom Vorstand' zur Mitgliederversammlung einzuladen ist, bedarf es keines Vorstandsbeschlusses, sondern nur der Einladung durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl.
OLG Hamburg, Urteil vom 27. August 2009 - 6 U 38/08
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de