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Redezeitbegrenzung auf zwei Minuten zulässig

Nach der grundsätzlichen Aussprache zur Satzungsneufassung und den schriftlich vorliegenden Änderungsanträgen darf die Redezeit für die Einzelanträge auf zwei Minuten begrenzt werden.

OLG Hamburg, Urteil vom 27. August 2009 - 6 U 38/08


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de