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Nichtigkeit kollusiver Vorstandsgeschäfte

Vereinbarungen sind nichtig, die Vorstandsmitglieder im Einverständnis mit dem Vertragspartner zum Nachteil des Vereins hinter dem Rücken der Mitglieder treffen.

Hinweis: In diesen Fällen kann auch ein Untreuedelikt vorliegen.

OLG Naumburg, Urteil vom 03. Juni 2009 - 6 W 38/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de