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Partielle Übertragung der Versammlungsleitung zulässig

Der satzungsmäßige Leiter darf die Versammlung bei ihn selbst betreffenden Beschlussgegenständen weiter leiten oder mit Zustimmung der Versammlungsteilnehmer auf einen Teilnehmer der Versammlung übertragen.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 O 158/07 (Aufsichtsrat einer AG)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de