Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Der satzungsmäßige Leiter darf die Versammlung bei ihn selbst betreffenden Beschlussgegenständen weiter leiten oder mit Zustimmung der Versammlungsteilnehmer auf einen Teilnehmer der Versammlung übertragen.
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 O 158/07 (Aufsichtsrat einer AG)
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de