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'Bundesverband' nur bei bundesweiter Bedeutung

Das Irreführungsverbot des § 18 Abs. 2 HGB gilt für Vereinsnamen entsprechend. Der Namensbestandteil 'Bundesverband' ist nur bei Vereinen mit bundesweit bedeutsamem Mitgliederbestand zulässig.

LG Traunstein, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 4 T 3931/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de