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Ehrenamtlichkeit und Vorstandsvergütung unvereinbar

Vorstandsmitglieder müssen für ihre Organtätigkeit erhaltene Vergütungen zurückzuzahlen, wenn die Vorstandstätigkeit laut Vereinssatzung ausschließlich 'ehrenamtlich' ausgeübt wird.

BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2007 - II ZR 22/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de