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Abteilung kann gleichzeitig selbständiger Verein sein

Abteilungen eines Vereins können sich gleichzeitig zu eigenständigen Untergliederungen entwickelt haben. In diesem Fall sind jedem der beiden Vereine die von ihm jeweils erworbenen Vermögensgegenstände rechtlich zuzuordnen.

BGH, Urteil vom 02. Juli 2007 - II ZR 111/05 unter Tz. 27


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de