Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Manche Vereinssatzungen sehen vor, dass nicht allen Vorstandsmitgliedern eine Vertretungsbefugnis nach § 26 BGB eingeräumt wird. Dann kann sich deren Vertretungsbefugnis nur aus einer Vollmacht seitens des nach § 26 BGB bestellten Vorstandes ergeben.
LAG Hamm, Urteil vom 02. Mai 2007 - 18 Sa 1919/06
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de