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'Durchgriffshaftung' der Vereinsmitglieder bei treuwidrigem Verhalten

Alle Mitglieder einer Körperschaft, zum Beispiel eines Verbandes, haften der Körperschaft bei treuwidriger oder treuwidrig unterlassener Beschlussfassung. Diesen Schadensersatzanspruch können Verbandsgläubiger pfänden und gegen die einzelnen Mitglieder durchsetzen. Zusätzlich haben die Gläubiger einen Direktanspruch gegen die Mitglieder bei bewusst die Gläubiger benachteiligenden, rechtswidrigen Versammlungsbeschlüssen.

BGH, Beschluss vom 02. Juni 2005 - V ZB 32/03 zu der als Verband qualifizierten Wohnungseigentümergemeinschaft


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de