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Wirtschaftsbetrieb hindert nicht die Eintragung im Vereinsregister

Die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister kann nicht wegen dessen wirtschaftlicher Tätigkeit abgelehnt werden, wenn der Verein nach seiner Satzung ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgt und dies vom Finanzamt bestätigt wird.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 295/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de