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Nur ein unabhängiges Vereinsschiedsgericht schließt den Rechtsweg aus

Mit einem in der Vereinssatzung verankerten Schiedsgericht wird der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nur ausgeschlossen, wenn das Vereinsschiedsgericht vollständig unabhängig und unparteilich ist.

BGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - III ZB 53/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de