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Umfang der Prüfungspflicht von Vereinsregistern

Das Vereinsregister muss begründeten Zweifeln an den zur Eintragung angemeldeten Tatsachen nachgehen.

OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 W 37/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de