Aktuelle Rechtsentwicklung

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Keine unbeschränkte Rechtsberatung für Vereinsmitglieder

Nur berufsständische Vereine oder solche mit vergleichbar homogener Mitgliedschaft dürfen ihre Mitglieder entgeltlich/unentgeltlich rechtlich beraten. Vereine, denen Mitglieder aus nahezu allen Bevölkerungsschichten angehören können, sind davon ausgeschlossen.

BGH, Urteil vom 20. November 2003 - I ZR 104/01: Unzulässigkeit der Rechtsberatung eines Automobilclubs


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de