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Vereinsausschluss nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar

Ein Vereinsausschluss wird vom Zivilgericht nur eingeschränkt darauf überprüft, ob der Verein bei der Ausschließungsentscheidung den richtigen Sachverhalt zu Grunde legte, der Verein seine Ausschlussbefugnis nicht grob willkürlich missbrauchte, die Entscheidung verfahrensrechtlich korrekt herbeigeführt wurde und der Ausschluss im Ergebnis nicht grob unbillig ist.

OLG Koblenz, Urteil vom 26. Juni 2003 - 5 U 1621/02 (ständige Rspr.)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de