Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Vorstandsmitglieder können sich ihrer steuerrechtlichen Pflichten nicht dadurch entledigen, dass sie Dritte, z.B. besondere Vertreter nach § 30 BGB, mit deren Erfüllung beauftragen. Die steuerrechtliche Verantwortlichkeit trifft alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. März 2003 - VII R 46/02
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de