Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (226 - 230)

Listen- /Blockwahl muss die Satzung ausdrücklich zulassen

Gesetzlicher Normalfall ist die Einzelabstimmung: gewählt ist, wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Die Zusammenfassung der Kandidaten zu einer Liste und Abstimmung über die Liste 'im Block' muss in der Satzung vorgesehen sein. Sonst ist die Wahl regelmäßig nichtig und können die Handlungen der so gewählten und im Vereinsregister eingetragenen Organmitglieder unwirksam sein.

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 3Z BR 340/00


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de