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Vereine können ihren Mitgliedern bei Beratungsfehlern haften

Wenn einem Verein satzungsmäßig die Mitgliederberatung obliegt, haftet er für Beratungsfehler seiner Organe, weil er dadurch die Mitgliedschaftsrechte verletzt.

OLG Celle, Urteil vom 03. Juli 1996 - 20 U 70/95


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de