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Rechtsstaatliche Bindung von Untersuchungskommissionen

Eine vom Verein eingesetzte Untersuchungskommissionen über angebliche vereinsinterne Missstände muss grundsätzlich alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze beachten.

Vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 5.7.2024 - 8 W 15/24 (n. rkr.).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de