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Beschränkter Abruf persönlicher Daten aus Vereinsregister

Nur in besonderen Fällen abhängig von den Umständen des Einzelfalls soll nach Auffassung des BGH ein früheres Vereinsvorstandsmitglied einen Anspruch gegen das Registergericht auf Löschung seiner im Internet aus dem Vereinsregister im automatisierten Verfahren bereitgestellten personenbezo-genen Daten haben. Diese restriktive Auffassung dürfte gegen das Unionsrecht verstoßen (s. EuGH, Urteil v. 4.10.2024 - C-200/23) und daher bald überholt sein.

BGH, Beschluss v. 4.6.2024 - II ZB 10/23.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de