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Gescheiterte Wahl kann unmittelbar wiederholt werden

Die Mitgliederversammlung ist vorbehaltlich abweichender Satzungsbestimmungen berechtigt, nach einer gescheiterten Wahl in derselben Mitliederversammlung die Wahl - gegebenenfalls nach zwischenzeitlichen Aussprachen und einer Versammlungspause - zu wiederholen.

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.11.2025 - 3 W 187/25 Rn 60 ff.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de