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Gerichtsstandsvereinbarungen in Satzungen möglich

Gerichtsstandsvereinbarungen sind unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen auch in Vereinssatzungen zulässig, also z.B. für Kaufleute am Vereinssitz.

BayObLG, Beschluss v. 28.4.2025 - 101 AR 41/25.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de