Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Im Gegensatz zur Mitgliederversammlung kann das einzelne Vereinsmitglied gegen Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstandes grundsätzlich nicht mit der Begründung gravierender Auswirkungen für den Verein gerichtlich vorgehen oder deren Umsetzung, z.B. im Wege einer einstweiligen Verfügung, verhindern (keine 'actio pro socio'), soweit es nicht in seinen individuellen Rechten betroffen ist.
OVG Brandenburg, Urteil v. 11.5.2023 - 5 U 38/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de