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Kein Anspruch auf Löschung persönlicher Daten im Register?

Nach Auffassung des OLG Köln soll ein nicht mehr amtierendes Vorstandsmitglied die Löschung seiner persönlichen Daten - insbesondere Geburtsdatum und Wohnort - aus dem öffentlich zugänglichen Vereinsregister nicht beanspruchen können.

OLG Köln, Beschluss v. 3.5.2023 - 2 Wx 56/23; aufgehoben von BGH Beschluss v. 4.6.2024 - II ZB 20/23.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de