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Keine freie Abrufbarkeit bei fester Amtszeit des Vorstands?

Sofern die Vereinssatzung keine abweichende Regelung trifft, verbleibt es beim Grundsatz der freien Widerruflichkeit der Vorstandsbestellung. Nach der nur von diesem Gericht vertretenen Auffassung soll jedoch die Abrufbarkeit auf wichtige Gründe, zum Beispiel einem zerrütteten Vertrauensverhältnis, beschränkt sein, wenn ein Vorstandsmitglied für eine bestimmte Amtszeit berufen wird.

OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.10.2023 - 4 U 11/23.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de