Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Den Versammlungsablauf störende äußere Verhältnisse des Versammlungsortes (z.B. unzumutbare Temperaturen) können nicht mehr als Anfechtungsgrund geltend gemacht werden, wenn sie nicht sofort deutlich gerügt wurden und das Mitglied sich ohne weiteren Protest an den Abstimmungen beteiligte.
OLG Hamm, Urteil v. 01.03.2021 - 8 U 61/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de