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Liquidationslose Registerlöschung eines Vereins ist möglich

Ein eingetragener Verein kann dann ohne Durchführung des Liquidationsverfahrens aus dem Vereinsregister gelöscht werden, wenn zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses kein Vermögen vorhanden ist. Wenn aber die Vermögenslosigkeit erst später durch Erfüllung der Forderungen einzelner Gläubiger eintritt, muss vor der Löschung aus dem Register zunächst das normale Liquidationsverfahren durchgeführt werden.

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 4.9.2025 - 19 W 47/25 (Wx).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de