Aktuelle Rechtsentwicklung

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Umfängliche Prüfungsbefugnis des Vereinsregisters

Bei jeder Anmeldung einer Satzungsänderung ist das Vereins-register befugt, die Vereinbarkeit der Satzungsbestimmungen mit sämtlichen Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts zu prüfen und Eintragungsanträge im Falle eines Verstoßes abzulehnen.

KG Berlin Beschluss v. 20.07.2020 - 22 W 10/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de