Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Bei nicht bilanzierungspflichtigen Vereinen kann deren Verschmelzung dennoch nur dann im Register eingetragen und damit rechtswirksam werden, wenn eine den handelsrechtlichen Anforderungen entsprechende Schlussbilanz vorgelegt wird (§ 17 Abs. 2 UmwG).
OLG Köln 10.02.2020 - 2 Wx 28/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de