Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Gegen Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands kann das einzelne Vereinsmitglied in der Regel nur dann gerichtlich vorgehen, wenn es davon selbst unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist. Davon unabhängig bleibt dem Mitglied das Recht des Minderheitsbegehrens.
LG Köln, Urteil v. 10.07.2019 - 28 O 438/18; OLG Köln, Urteil v. 31.01.2020 - 6 U 187/19.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de