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Corona: Anspruch auf Herabsetzung der Miete/Pacht

Soweit sich staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gravierend auf die Einnahmen des Mieters/Pächters ausgewirkt haben und nicht durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen aufgefangen wurden, kann dies unter umfassender Abwägung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine angemessene Miet-/Pachtkürzung rechtfertigen.

BGH, Urteil v. 12.01.2022 - XII ZR 8/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de