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Ansatz des Eigenkapitals bei Beurkundungen

Der Geschäftswert der notariellen Beurkundung bei Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH bestimmt sich nicht nach dem anteiligen Stammkapital, sondern nach dem gesamten Eigenkapital der Gesellschaft, das auf den Anteil entfällt.

BGH, Beschluss v. 6.2.2024 - II ZB 19/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de