Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 5)

Altkleidersammlung: Gemeinnützigkeit als Kriterium

Kommunen dürfen gemeinnützige Einrichtungen bevorzugen, indem sie nur diesen das Aufstellen von Altkleidercontainern auf kommunalen Grundstücksflächen gestatten. Denn das da-mit verfolgte soziale Anliegen einer Förderung gemeinnütziger Einrichtungen stellt einen hinreichenden sachlichen Grund für deren Bevorzugung gegenüber gewerblichen Sammlern dar.

VG Mainz, Urteil v. 13.11.2024 - 3 K 732/23.MZ.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de