Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die Führung des Firmenbestandteils 'gemeinnützig' ist wettbewerbsrechtlich nur zulässig, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Bestandsschutz auf Weiterführung des ursprünglich zutreffenden Namensbestandteils besteht nach Verlust der Gemeinnützigkeit nicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Februar 2003 - I ZR 25/01
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de