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Kein Vergabeverfahren für Notfallrettung durch NPO

Kommunen müssen kein Vergabeverfahren durchführen, wenn sie Leistungen der Notfallrettung an gemeinnützige Organisationen vergeben wollen.

EuGH, Urteil v. 21.03.2019 - C-465/17 mit Berichtigungsbeschluss v. 27.06.2019.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de