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Direktvergabe sozialer Dienste an Freiwilligenorganisationen zulässig

Nationale Regelungen dürfen vorsehen, dass Dienstleistungen des Sozial- und Gesundheitswesens ohne Ausschreibung an durch freiwilliges Engagement geprägte Organisationen vergeben werden können.

EuGH, Urteil v. 28.01.2016 - C-50/14, CASTA


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de