Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Bei Bundeszuwendungen wurde die Anrechnung von Drittmitteln, die im Projektfinanzierungsplan oder Wirtschaftsplan des Zuwendungsempfängers noch nicht enthalten waren, neu ge-regelt. Nunmehr vermindern zweckgebundene Spenden die Bundeszuwendung nicht und verringern andere (nicht zweckgebundene) Spenden, die für den Zuwendungszweck verwendet werden, die Zuwendung nur noch um 30 % des Spendenbetrages. Zudem ist die Bewilligungsbehörde zu einer weiteren Verminderung der Zuschusskürzung - gegebenenfalls in Abstimmung mit den zuständigen Ministerium - berechtigt. Das Gesetz enthält außerdem eine Abschwächung des Besserstellungsverbots. Bei Landeszuwendungen können restriktivere Regelungen gelten.
Haushaltsgesetz v. 10.02.2024, BGBL I Nr. 38 und Nr. 65).
Hinweis: Diese gesetzliche Regelung verdrängt insoweit die einschlägigen Verwaltungsvorschriften (ANBest-P, ANBest-I).
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de