Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Der Antragsteller einer Zuwendung kann aus verwaltungsinternen Förderrichtlinien für die Zuwendungsvergabe nur dann einen Förderanspruch herleiten, wenn diese mit der tatsächlichen ständigen Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt übereinstimmen und die Behörde infolgedessen an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden ist. Das gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist.
OVG NRW, Beschluss v. 10.02.2026 - 4 A 2193/24.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de