Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Der Zuwendungsgeber darf die Zuwendung widerrufen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zuwendungs-empfängers eröffnet wird und muss nicht abwarten, ob die Zuwendung im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens, zB aufgrund einer erfolgreichen Sanierung, doch noch zweckentsprechend verwendet werden kann.
VG Ansbach, Urteil v. 15.2.2022 - AN 4 K 20.00518.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de