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Gerichtliche Eingruppierung für Zuwendung unbeachtlich

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Magdeburg kann bei einer institutionellen Förderung eine niedrigere Eingruppierung zu Grunde gelegt werden, als der auf dem geförderten Arbeitsplatz beschäftigte Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht erstritten hat, da der Zuwendungsgeber mangels Beteiligung an dem arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht an das Urteil des Arbeitsgerichts gebunden sei.

VG Magdeburg, Urteil v. 28.10.2022 - 3 A 190/21 MD.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de