Aktuelle Rechtsentwicklung
Vertrauensschutz hinsichtlich bekannter Sachverhalte
Dem Zuwendungsgeber bei der Entscheidung über die Zuschussvergabe bekannte Sachverhalte können eine spätere Zuschussrückforderung nicht rechtfertigen, wenn der Zuwendungsempfänger auf die Rechtmäßigkeit der Zuschussver-gabe vertrauen durfte.
VGH München, Beschluss v. 25.4.2024 - 4 ZB 23.950.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de