Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Es liegt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor, wenn der Zuschussgeber nur einzelne Maßnahmeträger gründlich überprüft. Eine geringe Prüfungsintensität in der Vergangenheit begründet keinen Vertrauenstatbestand auf Beibehaltung dieser Verwaltungspraxis.
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 3 B 77/00, 3 PKH 7/00
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de