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Vertrauensschutz hinsichtlich bekannter Sachverhalte

Dem Zuwendungsgeber bei der Entscheidung über die Zuschussvergabe bekannte Sachverhalte können eine spätere Zuschussrückforderung nicht rechtfertigen, wenn der Zuwendungsempfänger auf die Rechtmäßigkeit der Zuschussver-gabe vertrauen durfte.

VGH München, Beschluss v. 25.4.2024 - 4 ZB 23.950.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de