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Ablauf einer Satzungsänderung

01.08.2001  

Sofern nicht nur einige Änderungen vorgenommen, sondern die Satzung neu formuliert wird, ist statt von Satzungsänderung von Satzungsneufassung zu reden. Am Verfahren ändert sich dadurch nichts.

Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Satzungsentwurf rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung mit

  • dem Rechtsanwalt/Steuerberater/Organisationsberater
  • dem Vereinsregister, mit der Frage, ob diese Fassung als eintragungsfähig angesehen wird,
  • dem Finanzamt, mit der Frage, ob diese Fassung als ausreichend für die Zuerkennung der Steuerbegünstigung angesehen wird,
  • sowie ggf. einem Spitzenverband mit der Frage, ob die Anforderungen an Verbandsmitglieder erfüllt sind,

abgestimmt werden. Sofern diese Abstimmung zu Änderungen führt, sollte diese zumindest mit dem Rechtsberater abgesprochen werden.

Bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung ist darauf zu achten, dass

  • die Einladung zur Mitgliederversammlung termingerecht erfolgt
  • die Einladung an alle Mitglieder verschickt wird
  • die Tagesordnung den Tagesordnungspunkt Satzungsänderung enthält
  • der Satzungentwurf und möglichst ein Kommentar zu dem Entwurf beigefügt werden
  • die Versammlung ordnungsgemäß geleitet und protokolliert wird.

Sofern in der Versammlung mit einer Diskussion und ggf. weiteren Änderungswünschen zu rechnen ist, kann es zweckmäßig sein, dass der Rechtsberater an der Versammlung teilnimmt.

Ein Beschlussvorschlag bzw. Protokolleintrag könnte folgenden Wortlaut haben:

Der Versammlungsleiter stellte die mit der Einladung verschickte Satzungsänderungen [Satzungs-neufassung] nach einer kurzen Erläuterung zur Diskussion. Nach der Aussprache stellte der Versammlungsleiter die Satzungsänderungen un-verändert [mit folgenden Änderungen] zur Abstimmung. Die Satzungsänderungen wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis angenommen:
Ja-Stimmen x, Nein-Stimmen y, Enthaltungen [wurde einstimmig angenommen]. Die Satzungsänderungen wurde dem Protokoll in der beschlossenen Form als Anlage 1 beigelegt.

Die Satzungsänderung ist vom Vorstand – durch eine vertretungsberechtigte Anzahl Vorstandsmitglieder – beim Vereinsregister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar.

Autor
Christian Koch
Dipl.-Kfm., Geschäftsführer socialnet GmbH, Unternehmensberater
Homepage www.npoconsult.de
E-Mail Mailformular (über socialnet)
in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, Homepage www.vonHolt.de

Literatur zum Thema

Werner Hesse, Michael Goetz, Gertrud Tacke, Ulla Engler: Das neue Vereinsrecht. Walhalla Fachverlag (Berlin) 2009. 128 Seiten. ISBN 978-3-8029-3831-3. 9,95 EUR.
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Norbert Franck: Praxiswissen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein Leitfaden für Verbände, Vereine und Institutionen. VS Verlag für Sozialwissenschaften (Wiesbaden) 2008. 250 Seiten. ISBN 978-3-531-15761-0. 19,90 EUR.
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