Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Grundsatz der Namenswahrheit
Eintragungsabsicht (§ 52 Abs. 2 BGB)
exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs. 1 AO)
eine gemeinnützige Tätigkeit darf sich nur in diesem Rahmen bewegen
keine Verweisung auf andere Satzungen (BFH BStBl 1989 II 595)
ausschließliche und unmittelbare Gemeinwohlförderung (§§ 56,57 AO)
Selbstlosigkeit (§ 55 AO)
Mitgliedschaftsvoraussetzungen
Empfehlungen
Bildung (§ 58 Nr. 3 BGB)
Zusammensetzung
Amtsdauer
mit Übergangsklausel, Selbstergänzungsbefugnis
Aufgaben
Vertretungsbefugnis (§ 26 Abs. 2 BGB)
Einzel-/ Gesamtvertretung
Beschlußvoraussetzungen
z.B. Besetzungs-/Anwesenheitsquorum
Versammlung via Kommunikationsmittel
Telefon, Konferenzschaltung, Fax, Email
Haftungsbeschränkung
Einberufungsvoraussetzungen (§ 58 Nr.4 BGB)
Einberufungsverfahren (§ 58 Nr. 4 BGB)
Beschlußfähigkeit
Beschlußfassung – nicht telefonisch
Beurkundungsform der Versammlungsbeschlüsse (§ 58 Nr. 4 BGB)
Zuständigkeit
Präsidium, Kuratorium, Ausschuß, Aufsichts-/Verwaltungs-/Beirat
Zusammensetzung
Zuständigkeit
Einberufungsverfahren
Erwerb (§ 58 Nr. 1 BGB)
Austritt (§ 58 Nr. 1 und § 39 BGB)
längstmögliche Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre
Ausschluß (Gründe)
Beitragsinhalt
Geld-, Sach-, Dienstleistung
Beitragsart
periodisch, Sonderumlagen, Eintrittsgelder
Beitragshöhe
notwendige Mehrheitsverhältnisse
auch für Zweckänderungen
Genehmigungen Dritter
Sicherstellung der gemeinnützigen Vermögensbindung (§ 61 AO)
kursiv = fakultativ
Kommentierte Mustersatzung
Vereinsrecht.de bietet mit einer ausführlich kommentierten Mustersatzung vor allem für kleinere Vereine einen guten Einstieg in die Satzungsdiskussion. (Christian Koch/Thomas von Holt 8/01)
Ablauf einer Satzungsänderung
Fehler haben bei diesem Vorgang gravierende Folgen. Eine kleine Checkliste schafft hier Sicherheit. (Christian Koch/Thomas von Holt 8/01)