Steuererklärung für Ihren Verein – NPO Experts

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Wir erstellen die Steuererklärung Ihres Vereins!

 

Gemeinnützige Vereine, die Zweckbetriebe betreiben, aber keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe führen und deren steuerpflichtige Einnahmen unter 45.000 Euro liegen, sind in der Regel von der jährlichen Abgabepflicht einer Körperschaftsteuererklärung befreit. Allerdings müssen diese Vereine mindestens alle drei Jahre eine Steuererklärung für Vereine einreichen. Wichtig ist zudem, dass neben den Formularen der Körperschaftsteuererklärung (u.a. KSt 1 und Anlage Gem) auch für jedes Veranlagungsjahr eine Einnahmen-Überschussrechnung, eine Vermögensübersicht sowie ein Tätigkeitsbericht eingereicht werden müssen.

 

Wie profitieren Sie durch unsere Beratung?

Fehler in Ihrer Steuererklärung können den Status der Gemeinnützigkeit gefährden und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Unsere spezialisierten Steuerberater unterstützen Sie bei der fristgerechten Abgabe einer korrekten Körperschaftsteuererklärung, einschließlich der Anlage Gem. Mit umfassender Expertise im Bereich Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht stellen wir sicher, dass Ihr Verein alle steuerlichen Anforderungen erfüllt und der Freistellungsbescheid ordnungsgemäß beim Finanzamt beantragt wird.

 

Ihre Lösung für steuerliche Sicherheit

Unser Paket sichert nicht nur eine fachgerechte Erstellung und Abgabe Ihrer Steuererklärung durch unsere Experten. Wir stellen Ihnen außerdem Mustervorlagen, Tutorials und Anleitungen (über unseren Bereich) zur Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

 

Warum mit uns?

  • Fachkompetenz Langjährige Erfahrung im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.
  • Abgabefrist Mit uns als Berater verlängert sich Ihre Abgabefrist um sieben Monate.
  • Zuverlässigkeit Sichere und fristgerechte Abwicklung Ihrer Steuererklärung.
  • Entlastung Sie konzentrieren sich auf Ihre Vereinsarbeit, wir kümmern uns um die Steuern.

 

Ablaufplan GEM-Erklärung

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