Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Anzeige
Gemeinnützige Vereine, die Zweckbetriebe betreiben, aber keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe führen und deren steuerpflichtige Einnahmen unter 45.000 Euro liegen, sind in der Regel von der jährlichen Abgabepflicht einer Körperschaftsteuererklärung befreit. Allerdings müssen diese Vereine mindestens alle drei Jahre eine Steuererklärung für Vereine einreichen. Wichtig ist zudem, dass neben den Formularen der Körperschaftsteuererklärung (u.a. KSt 1 und Anlage Gem) auch für jedes Veranlagungsjahr eine Einnahmen-Überschussrechnung, eine Vermögensübersicht sowie ein Tätigkeitsbericht eingereicht werden müssen.
Fehler in Ihrer Steuererklärung können den Status der Gemeinnützigkeit gefährden und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Unsere spezialisierten Steuerberater unterstützen Sie bei der fristgerechten Abgabe einer korrekten Körperschaftsteuererklärung, einschließlich der Anlage Gem. Mit umfassender Expertise im Bereich Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht stellen wir sicher, dass Ihr Verein alle steuerlichen Anforderungen erfüllt und der Freistellungsbescheid ordnungsgemäß beim Finanzamt beantragt wird.
Unser Paket sichert nicht nur eine fachgerechte Erstellung und Abgabe Ihrer Steuererklärung durch unsere Experten. Wir stellen Ihnen außerdem Mustervorlagen, Tutorials und Anleitungen (über unseren Bereich) zur Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
