Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Jetzt kaufen!Absage oder Verlegung einer Mitgliederversammlung
Wurde zu einer Mitgliederversammlung bereits geladen und kann an dem ausgewählten Termin doch nicht stattfinden, muss ordnungsgemäß widerrufen werden.
Im Falle des Widerrufes müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden:
- Nur die zur Einladung befugten Personen (z.B. der Vorstand) dürfen
die Mitgliederversammlung absagen,
- die Mitgliederversammlung darf auch abgesagt werden, selbst wenn sie auf den Wunsch
einer Minderheit zustande kam,
- die Absage oder Verlegung der Mitgliederversammlung auf einen neuen Termin muss
ausgesprochen werden, bevor der Vorstand die Mitgliederversammlung offiziell eröffnet,
- für einen verlegten neuen Termin ist wieder eine neue eigene Ladung zur
Mitgliederversammlung, unter Einhaltung aller Frist- und Formerfordernisse,
erforderlich.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
