Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Die Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen sind durch die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020 bis zu 31.12.2021 verlängert worden.
Die Verordnung ist am 28.10.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2020, 2258). Sie ist somit zum 29.10.2020 in Kraft getreten.
Bisher galten die Corona-Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen nur bis zum 31.12.2020 und wurden durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.03.2020 eingeführt.
Die Sonderregelungen umfassen nun bis zum 31.12.2021 folgende Bereiche:
Fazit: Die Verlängerung der Sonderregelungen war bereits absehbar. Die Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen bleibt bis Ende 2021 insofern bestmöglich gewahrt. Die Sonderregelungen werden aber nach dem 31.12.2021 wieder außer Kraft treten. Bitte nutzen Sie den Geltungszeitraum, um Ihre Satzung zu prüfen und im Bedarfsfall folgende Vorschriften aufzunehmen:
Autor
Josef Renner
Steueranwalt
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/