Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Darf der Vorstand die nach der Satzung jährlich einzuberufende Mitgliederversammlung in einem Jahr ausfallen lassen, ohne die Mitglieder vorher zu informieren?
Die Satzungsvorgabe zur Durchführung von jährlicher Mitgliederversammlung ist grundsätzlich für den Vorstand verpflichtend einzuhalten.
In besonders gelagerten Fällen kann die Versammlung entfallen. Dabei sind die Argumente für und gegen die Durchführung der Versammlung sorgfältig abzuwägen. Ein erlaubter Fall konnte z.B. in Corona-Zeiten angenommen werden, als eine Impfung noch nicht verfügbar war.
Besteht ein Versammlungsverbot als gesetzliche Vorgabe, so ist die Versammlung in Präsenz zu unterlassen.
Die Mitglieder können eine Überprüfung durch Initiierung eines Minderheitenbegehrens erreichen. Aus rechtlicher Sicht ist eine vorherige Information der Mitglieder über den Ausfall einer ordentlichen Mitgliederversammlung in einem Kalenderjahr im Regelfall nicht erforderlich, jedoch in der Vereinspraxis sicherlich zur Vermeidung von Unmut empfehlenswert.
Liegt kein gesetzliches Versammlungsverbot vor und soll die jährliche Mitgliederversammlung nach Ansicht des Vorstands nicht stattfinden ist zudem zu beachten, dass der Vorstand gegenüber dem Verein haftbar sein kann, wenn durch den Ausfall notwendige Entscheidungen nicht getroffen werden können und dem Verein hieraus ein Schaden erwächst.