Häufige Fragen

Darf man als Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender zum Vorstandsvorsitzenden gewählt werden?

Wenn die Vereinssatzung keine anderweitige Auslegung nahelegt, können Ehrenvorsitzende /-vorstandsmitglieder grundsätzlich nicht gleichzeitig dem stimmberechtigten Vorstand angehören. Wenn mit der Ehrung nach der Satzung nur eine Titulierung ohne sonstige Funktion verbunden ist, spricht viel für die Zulässigkeit der „Doppelfunktion“.